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Washingtonring 4 D - 71686 Remseck Geschäftsführer: Mark Blain |
Telefon: +49 (0)7141 / 2 39 02 93 Mobile: +49 (0)173 / 98 08 630 E-Mail: info@natour-vision.de www.natour-vision.de |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Agentur
natourVISION bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und Nachbetreuung an.
§ 2 Vertrag
Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil – etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ein Vertrag zwischen Kunden und natourVISION kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und natour Vision ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der natour Vision Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten, Hotelübernachtungen, Materialkosten sowie übliche Spesen nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Entgegennahme der schriftlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und natour Vision ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der natourVISION mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die natourVISION kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
§ 3 Rücktritt
Im Falle des Rücktritts von einem gebuchten Event aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen muss, folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühr in % des Gesamtpreises zuzüglich eventuell anfallender Fernmeldegebühren zu zahlen:
bis 28 Tage vor Eventbeginn 30% des Eventpreises
27 – 15 Tage vor Eventbeginn 40% des Eventpreises
14 – 8 Tage vor Eventbeginn 50% des Eventpreises
7 – 4 Tage vor Eventbeginn 70% des Eventpreises
0 - 3 Tage vor Eventbeginn 100% des Eventpreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird das Event infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt beeinträchtigter Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der natourVISION, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so ist die natourVISION berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Mindestteilnehmerzahl: Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Event bis 8 Wochen vor dem Eventbeginn abzusagen. Selbstverständlich erstatten wir dann den geleisteten Betrag in voller Höhe zurück.
§ 5 Versicherung, Haftung
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfallversicherung dringend empfohlen. Externe Guides, die von natourVISION verpflichtet werden, sind selbstverständlich haftpflichtversichert. Leistungsstörungen durch Wetter, durch Ausfall von Bahnen oder durch andere Einflüsse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig.
Es ist den Anweisungen unserer Guides unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür wir keine Haftung übernehmen. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehenden Umständen abzuändern.
§ 6 Sicherheit
Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei natourVision wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.
§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 8 Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist somit Remseck a.N. Für Klagen der natour VISION gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der natourVISION maßgebend. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber natürlichen Personen ist unwirksam, so dass eine solche nur gegenüber Vollkaufleuten erfolgen darf.
